Mehr Rente, mehr Sicherheit – nutze deinen Spielraum in der beruflichen Vorsorge.
- christoftremp
- Jun 15
- 2 min read
Updated: Jun 23
Das System ist einfacher, als du denkst – und bietet mehr, als du erwartest.

In der Schweiz basiert die Altersvorsorge auf dem Drei-Säulen-System. Die zweite Säule – die berufliche Vorsorge – wird oft als „BVG“ bezeichnet. Was viele jedoch nicht wissen: Innerhalb dieses Systems wird zwischen dem BVG-Obligatorium und dem Überobligatorium unterschieden. Wer den Unterschied kennt, kann seine Vorsorge gezielt optimieren.
Was ist das BVG-Obligatorium?
Das BVG-Obligatorium ist die gesetzlich vorgeschriebene Mindestvorsorge für Arbeitnehmende. Arbeitgeber müssen alle Mitarbeitenden ab einem Jahreslohn von 22’680 CHF in der Pensionskasse versichern. Versichert wird der sogenannte koordinierte Lohn – das ist der AHV-pflichtige Lohn abzüglich des Koordinationsabzugs von 26’460 CHF.
• Der versicherte Lohn im Obligatorium liegt damit zwischen 3’780 CHF (Minimum) und 64’260 CHF (Maximum).
• Die Sparbeiträge betragen je nach Alter 7 bis 18% des koordinierten Lohns. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen je die Hälfte.
• Das Altersguthaben wird mit dem gesetzlichen Mindestzinssatz von 1,25% verzinst.
• Bei der Pensionierung wird das angesparte Kapital mit einem Umwandlungssatz von 6,8% in eine Rente umgerechnet.
Hinweis: Die hier genannten Zahlen gelten für das Jahr 2025.
Was umfasst das Überobligatorium?
Viele Unternehmen bieten überobligatorische Leistungen an – also Vorsorgelösungen, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen. Dazu zählen:
• Einkommen unter CH22’680 CHF (freiwillige Versicherung möglich)
• Vorsorgebeginn vor dem 25. Lebensjahr
• Löhne über 88’200 CHF, oft bis 250’000 CHF
·• Reduzierter oder angepasster Koordinationsabzug
• Höhere oder anders abgestufte Sparbeiträge
• Höherer Arbeitgeberanteil, z. B. 100% bei Risiko, 2/3 beim Sparen
• Bessere Verzinsung des Alterskapitals
• Freiwillige Einkäufe, z. B. nach Erwerbsunterbrüchen
• Spezielle Regelungen für Mitarbeitende, die vor 1985 versichert waren
Im Gegensatz zum Obligatorium ist der Umwandlungssatz im Überobligatorium nicht gesetzlich vorgeschrieben. Er kann deutlich variieren, auf beide Seiten.
Besonders wichtig sind daher die Verzinsung und der Umwandlungssatz, denn sie haben grossen Einfluss auf die spätere Rentenhöhe.
Vorteile des Überobligatoriums
Für Arbeitnehmende:
Höheres angespartes Kapital führt zu einer höheren Altersrente
Bessere Absicherung bei Invalidität und im Todesfall
Höherer Arbeitgeberanteil bedeutet faktisch ein höheres Einkommen
Für Arbeitgebende:
Steigert die Attraktivität als moderner, fürsorglicher Arbeitgeber
Unterstützt langfristige Mitarbeitendenbindung
Fazit
Die berufliche Vorsorge ist ein zentraler Baustein der finanziellen Zukunft. Wer sie versteht, kann aktiv mitgestalten:
Studiere deinen PK-Ausweis gemeinsam mit dem Arbeitgeber oder einer Fachperson.
Achte auf Leistungen wie Sparbeiträge, Verzinsung und versicherte Lohnanteile.
Nimm Einfluss über die Arbeitnehmervertretung in der Pensionskasse – sie gestaltet mit.
Prüfe deine Vorsorgesituation mit einer Analyse – und schliesse allfällige Lücken gezielt über die 3. Säule.
Das BVG-Obligatorium sorgt für Stabilität – das Überobligatorium eröffnet Gestaltungsspielraum für mehr Sicherheit, Flexibilität und bessere Perspektiven im Alter.