Absicherung der Liebsten im Todesfall
- christoftremp
- Dec 30, 2025
- 3 min read
Updated: Dec 31, 2025
Was das Schweizer Vorsorgesystem leistet – und wo gefährliche Lücken entstehen.

Einleitung
Stirbt ein Partner, bricht für die Hinterbliebenen nicht nur emotional eine Welt zusammen. Oft folgt – leise, aber gnadenlos – die finanzielle Realität: laufende Kosten bleiben, Einkommen fällt weg, Verpflichtungen bestehen weiter.
Gerade in dieser Situation zeigt sich, wie gut oder schlecht eine Familie tatsächlich abgesichert ist. Denn die gesetzlichen Hinterlassenenleistungen in der Schweiz sind komplex geregelt – und sie unterscheiden sich stark je nach Vorsorgesäule, Todesursache und Familienkonstellation.
Dieser Beitrag erklärt die wichtigsten Regeln, ordnet sie ein und zeigt auf, wo besonders häufig existenzielle Lücken entstehen.
👉 Fokus ist bewusst die Zeit vor der Pensionierung.
Die Grundlogik der Hinterlassenenleistungen
Ein zentraler Punkt vorweg: Die Leistungen im Todesfall orientieren sich nicht am effektiven Bedarf der Hinterbliebenen, sondern an den versicherten Leistungen des Verstorbenen zum Zeitpunkt des Todes. Das hat weitreichende Konsequenzen – insbesondere bei Teilzeit, Konkubinat oder Krankheit.
1. Säule – AHV: Grundsicherung mit klaren Grenzen
Die AHV bildet die Basis der Hinterlassenenabsicherung.
Witwen- / Witwerrente: 80 % der theoretischen Altersrente des Verstorbenen
Waisenrente: 40 % der theoretischen Altersrente
Wichtig: Die Höhe basiert auf dem "Massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommen" ab dem 21. Lebensjahr (Skala 44).
Kurz gesagt: Die AHV schützt primär klassische Familienmodelle mit Kindern. Kinderlose Paare – insbesondere ohne Trauschein – sind nur sehr eingeschränkt abgesichert.
2. Säule bei Krankheit – BVG: oft deutlich tiefer als erwartet
Bei Tod infolge Krankheit greifen die Leistungen der beruflichen Vorsorge (BVG):
Witwen- / Witwerrente: oft 36% des versicherten Lohns
Waisenrente: oft 12% des versicherten Lohns
doch mit dem Risikokapital-Modell sind die Renten, insbesondere bei jüngeren Leuten, oft auch viel tiefer, was man auf sehr vielen PK-Auszügen sieht!
Bemerkungen:
Der versicherte Lohn = Bruttolohn minus Koordinationsabzug
Bei Teilzeit wird dieser Abzug gelegentlich proportional reduziert
Die effektiven Leistungen hängen stark vom Reglement der Pensionskasse ab
Kurz gesagt: Gerade bei Teilzeitpensen und tieferen Löhnen fällt der BVG-Schutz im Todesfall oft erschreckend gering aus.
2. Säule bei Unfall – UVG: klar besser abgesichert
Bei Tod infolge Unfall gelten die Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung (UVG):
Witwen- / Witwerrente: 40% des versicherten Verdienstes
Waisenrente: 15% (Halbwaisen) bzw. 25% (Vollwaisen)
Zusätzliche Regeln:
Für alle Hinterlassenen zusammen max. 70%
Versicherter Verdienst: Jahresbruttolohn, begrenzt auf CHF 148’200
BVG-Subsidiärrenten ergänzen bis max. 90% des versicherten Verdienstes
Kurz gesagt: Bei Unfall ist die Absicherung deutlich besser als bei Krankheit – aber auch hier bleiben relevante Lücken.
Zwischenfazit
Unfälle sind im Schweizer System klar besser abgesichert als Krankheiten.
Dennoch entsteht selbst dann eine Versorgungslücke – insbesondere, weil unentgeltliche Arbeit (Hausarbeit, Kinderbetreuung, Organisation) überhaupt nicht berücksichtigt wird. Gerade bei Teilzeitpensen führt das für Hinterbliebene oft zu einer massiven finanziellen Mehrbelastung.
Hinterlassenenleistungen nach Familienkonstellation

Hinweis: Vereinfachte Darstellung. Effektive Leistungen hängen von Reglementen und individuellen Voraussetzungen ab.
Bemerkung zu gleichgeschlechtlichen Paaren: die Regeln für Frau und Mann sind analog wie bei gemischten Paaren.
Was man daraus unbedingt mitnehmen sollte
Ohne Trauschein besteht kein AHV-Schutz für den überlebenden Partner.
Bei Krankheit sind die Leistungen fast immer deutlich tiefer als bei Unfall.
Viele Ansprüche hängen von Alter, Ehedauer und Reglementen ab – nicht vom tatsächlichen finanziellen Bedarf.
Fazit: Die grössten Risiken im Schweizer Vorsorgesystem
Die Analyse zeigt vier besonders kritische Schwachstellen:
1. Die Teilzeit-Falle: Unentgeltliche Care-Arbeit zählt nicht. Ein reduziertes Erwerbspensum führt direkt zu tieferem Versicherungsschutz – trotz hoher familiärer Verantwortung.
2. Verheiratete Männer ohne Kinder: Ein gesunder Witwer ohne minderjährige Kinder hat in der AHV und oft auch im UVG keinen Rentenanspruch. Eine der am wenigsten bekannten – und gefährlichsten – Lücken!
3. Das Konkubinat-Risiko: Ohne Heirat gibt es in der 1. Säule keinerlei Partnerrente.Ohne private Vorsorge drohen drastische Einschnitte bis hin zum Verlust von Wohneigentum.
4. Die Krankheits-Lücke: Da BVG-Leistungen bei Krankheit deutlich unter dem Unfallniveau liegen, entsteht hier häufig die grösste Versorgungslücke.
Empfehlung
Bestehen gegenseitige finanzielle Abhängigkeiten – etwa durch Kinder, Wohneigentum oder ein gemeinsames Lebensmodell –, ist eine professionelle Vorsorgeanalyse dringend zu empfehlen. Nur so lassen sich existenzielle Lücken erkennen und gezielt durch Lösungen der 3. Säule (3a / 3b) schliessen.
👉 Lass uns gemeinsam Klarheit schaffen. In einem persönlichen Gespräch analysieren wir eure Situation und entwickeln eine Lösung, damit deine Liebsten im Ernstfall zumindest wirtschaftlich bestmöglich geschützt sind.
📖 Dieser Artikel ist Teil der Serie „Private Vorsorge“.



