Altersarmut bei Frauen – ein Systemfehler
- christoftremp
- Apr 27
- 4 min read
Updated: May 7
Warum das System Teilzeit benachteiligt – und wie wir es ändern können

Frauen haben tiefere Pensionskassenrenten. Die verbreitete Erklärung: Teilzeit.
Die Folgen zeigen sich oft erst im Alter – die Ursache liegt jedoch im System.
Die unbequeme Wahrheit ist eine andere: Das System selbst ist der Hauptgrund. Denn im heutigen BVG gilt faktisch: 40% Lohn führen zu rund 18% der Vollzeitrente. Das ist keine kleine Abweichung, sondern ein systematischer Effekt – und genau hier liegt der Hebel.
Die gute Nachricht: Er lässt sich beheben.
Das System einfach erklärt – an zwei Beispielen
Nehmen wir eine Person, die über ihr ganzes Erwerbsleben hinweg konstant 100% arbeitet und CHF 100’000 verdient. Nach Abzug des Koordinationsabzugs von CHF 26’460 bleibt ein versicherter Lohn von CHF 73’540. Über die gesamte Erwerbsdauer, mit den BVG-Sparbeiträgen und einer Verzinsung von 2.5%, ergibt sich daraus ein Alterskapital von rund CHF 577’000. Mit einem Umwandlungssatz von 5% entspricht das einer jährlichen Rente von etwa CHF 29’000.
Nun die gleiche Logik bei Teilzeit: Eine Person arbeitet 40% und verdient CHF 40’000. Der Koordinationsabzug bleibt gleich hoch, wodurch der versicherte Lohn auf CHF 13’540 sinkt. Das Resultat ist ein Alterskapital von rund CHF 106’000 und eine Rente von etwa CHF 5’000 pro Jahr. 40% der Vollzeitrente wären rund CHF 11’600. Tatsächlich resultieren jedoch nur CHF 5’300 – das entspricht rund 18% der Vollzeitrente.
Teilzeit wird damit nicht proportional schlechter gestellt, sondern massiv.
Mehr sparen – löst das Problem?
Eine naheliegende Idee ist, die Sparbeiträge zu erhöhen. Erhöhen wir diese in jeder Altersstufe um zwei Prozentpunkte, steigen die Renten in beiden Fällen deutlich.
Bei Vollzeit erhöht sich die Rente auf rund CHF 34’000 (+18%). Bei Teilzeit steigt sie auf rund CHF 6’200 (+22%). Das Problem bleibt jedoch bestehen – der Abstand verändert sich kaum. Mehr sparen wirkt, aber am falschen Ort.
Der Grund liegt im System selbst. Der Koordinationsabzug wurde so konzipiert, dass er die Leistungen der AHV berücksichtigt. Mit CHF 26’460 orientiert er sich an der maximalen AHV-Rente von rund CHF 30’280 und ist bei Vollzeit grundsätzlich logisch. Bei Teilzeit sieht die Realität anders aus. Die AHV-Rente liegt deutlich tiefer, oft näher beim Minimum von rund CHF 15’120. Konsequenterweise müsste auch der Koordinationsabzug tiefer sein. Genau das passiert im Obligatorium nicht. Was als Koordination gedacht war, führt heute zu einer systematischen Verzerrung.
Nun die Lösung
Wenn der Koordinationsabzug die AHV widerspiegeln soll, darf er bei Teilzeit nicht gleich hoch bleiben. Die logische Konsequenz ist einfach: Der Koordinationsabzug wird an das Arbeitspensum angepasst.
Für die Teilzeitperson mit CHF 40’000 Lohn ergibt sich bei einem reduzierten Abzug ein versicherter Lohn von CHF 29’416 statt CHF 13’540. Das Resultat ist deutlich: Das Alterskapital steigt auf rund CHF 230’000, die daraus resultierende Rente auf etwa CHF 11’500 pro Jahr. Die Rente verdoppelt sich damit nahezu – ohne höhere Sparbeiträge.
Noch entscheidender ist die Einordnung: Während die ursprüngliche Rente rund 12.5% des Einkommens entsprach, liegt sie nach der Anpassung bei rund 29%. Die Vorsorge wird damit wieder stimmig.

Anteil Rente am Einkommen: Teilzeit (rot) vs. Vollzeit (blau) in verschiedenen Modellen
Was wäre ohne Koordinationsabzug?
Eine konsequente Alternative wäre, den Koordinationsabzug ganz abzuschaffen. In diesem Fall würde die Vollzeitperson eine Rente von rund CHF 39’000 erreichen, die Teilzeitperson rund CHF 15’700. Das wirkt attraktiv, hat aber einen Preis. Die Beiträge steigen deutlich an. Eine Teilzeitperson zahlt beispielsweise im Alter von 35 Jahren rund CHF 500 mehr pro Jahr. Gerade für Haushalte mit knappen Budgets kann das relevant sein.
Die entscheidende Frage ist daher nicht, was maximal möglich ist, sondern was sinnvoll und ausgewogen ist.
Achtung: Es geht nicht nur um Altersrenten
Vorsorge bedeutet nicht nur Sparen für das Alter, sondern auch die Absicherung bei Invalidität und im Todesfall.
Heute sind die Leistungen aus der zweiten Säule selbst bei Vollzeit oft nicht ausreichend – insbesondere aufgrund des Koordinationsabzugs. Entsprechend werden diese Risiken häufig über die dritte Säule ergänzt.
Doch es geht auch einfacher und konsequenter:
Die Risikoleistungen werden direkt am AHV-Lohn ausgerichtet – ohne Koordinationsabzug. Als Richtgrösse bedeutet das:
bei Invalidität rund 50–60% des AHV-Lohns
im Todesfall rund 30–35% des AHV-Lohns
So entsteht ein klares und proportionales Schutzniveau – unabhängig vom Arbeitspensum. Der Lebensstandard lässt sich damit in den meisten Fällen verlässlich sichern.
Menschen sind dadurch bereits über den Arbeitgeber gut abgesichert – was besonders relevant ist, da viele ihre private Vorsorge nicht oder nur lückenhaft gelöst haben.
Breit und lückenlos – genau so wirkt diese Lösung.
Einordnung
Ein fixer Koordinationsabzug passt nicht mehr zur heutigen Arbeitsrealität. Ein vollständig abgeschaffter Abzug geht hingegen oft zu weit. Die ausgewogene Lösung liegt dazwischen: ein Koordinationsabzug, der sich am Arbeitspensum orientiert.
Er verbessert die Vorsorge dort, wo sie heute nicht funktioniert – nicht nur im Alter, sondern auch bei Invalidität und im Todesfall – ohne unnötige Nebenwirkungen zu erzeugen.
Fazit: Eine Lösung, von der alle profitieren
Für Teilzeit arbeitende Personen bedeutet diese Anpassung vor allem eines: eine Vorsorge, die wieder in einem nachvollziehbaren Verhältnis zum Einkommen steht – im Alter, aber auch bei Invalidität und im Todesfall – und damit spürbaren Einfluss auf den Lebensstandard hat.
Für Arbeitgeber ist es eine gezielte Investition statt einer pauschalen Mehrbelastung. Die Vorsorge wird dort verbessert, wo die grösste Lücke besteht, und gleichzeitig steigt die Attraktivität im Wettbewerb um Talente.
Auch gesellschaftlich ist die Anpassung sinnvoll. Teilzeitarbeit ist längst Realität und erfüllt eine wichtige Funktion. Sie ermöglicht flexible Lebensmodelle und sorgt dafür, dass mehr Menschen im Arbeitsmarkt bleiben.
Eine Vorsorge, die diese Realität unterstützt, stärkt das System insgesamt. Am Ende geht es nicht darum, mehr zu sparen – sondern richtig zu koordinieren.
Das Problem ist nicht, dass wir zu wenig sparen – sondern dass wir falsch koordinieren. Kleine Anpassungen – mit signifikanter Wirkung.
Wenn Sie sich fragen, ob Ihre Vorsorgelösung wirklich zu Ihrem Unternehmen und Ihrem Team passt, lohnt sich ein genauer Blick. Ich zeige Ihnen gerne, wo Sie heute stehen – und wie Sie Ihre BVG-Lösung so gestalten, dass sie exakt zu Ihrer Situation passt und Ihre Ziele unterstützt.
Hinweis: Dies ist ein illustratives Beispiel. Die Inhalte stellen keine Empfehlung dar und ersetzen keine individuelle Beratung.
📖 Dieser Artikel ist Teil der Serie „Private Vorsorge“.



