Berufliche Vorsorge einfach erklärt
- christoftremp
- 2 days ago
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Das Schweizer BVG-System im Überblick
Dieser Artikel ist Teil der Serie zur beruflichen Vorsorge. Er erklärt die Struktur und Logik des Systems – also, wie das BVG funktioniert und was es leistet.
Wie man es als Unternehmer:in oder Arbeitnehmer:in optimal nutzt, wird in dieser Serie in separaten Artikeln behandelt.
1. Ziel und Grundprinzip der Beruflichen Vorsorge
Die Altersvorsorge in der Schweiz ruht auf drei Säulen: AHV, BVG und private Vorsorge (3. Säule). Die AHV deckt das Existenzminimum ab. Das BVG ergänzt sie und soll zusammen mit der AHV rund 60% des letzten Einkommens sichern – also den gewohnten Lebensstandard.
Funfact: Das BVG ist eng mit der AHV verbunden – viele Werte hängen direkt von der maximalen AHV-Altersrente ab (2025: 30'240 CHF pro Jahr).
2. Aufbau und Funktionsweise des BVG
Das BVG-Obligatorium ist in den Art. 7 ff. BVG geregelt und definiert die Mindestvorsorge für Arbeitnehmende:
Arbeitgeber müssen alle Mitarbeitenden mit einem Jahreslohn über 22'680 CHF (¾ AHV-Max) versichern.
Der versicherte Lohn ergibt sich aus dem AHV-pflichtigen Einkommen minus dem Koordinationsabzug von 26'460 CHF (⅞ AHV-Max).
Damit liegt der versicherte Lohn zwischen 3'780 CHF (⅛) und 64'260 CHF.
Die Sparbeiträge betragen je nach Alter 7–18 % dieses Lohns, je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert.
Das Altersguthaben wird mit dem gesetzlichen Mindestzinssatz von 1,25% verzinst.
Bei der Pensionierung wird das Kapital mit einem Umwandlungssatz von 6,8% in eine lebenslange Rente umgerechnet.
Diese Werte gelten für das Jahr 2025.
3. Überobligatorium und 1e-Vorsorge
Viele Unternehmen bieten überobligatorische Leistungen an – also Vorsorgelösungen, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen. Dazu zählen:
Einkommen unter 22'680 CHF (freiwillige Versicherung möglich)
Löhne über 90'720 CHF, oft bis 250'000 CHF
Reduzierter oder angepasster Koordinationsabzug
Höhere oder flexibel abgestufte Sparbeiträge nach Altersgruppe
Höherer Arbeitgeberanteil, z. B. 100% bei Risiko, 2/3 beim Sparen
Bessere Verzinsung des Alterskapitals
Freiwillige Einkäufe, z. B. nach Erwerbsunterbrüchen
Im Gegensatz zum Obligatorium ist der Umwandlungssatz im Überobligatorium nicht gesetzlich vorgeschrieben – er ist oft tiefer.Besonders wichtig sind die Verzinsung und der Umwandlungssatz, denn sie bestimmen massgeblich die spätere Rentenhöhe.
1e-Vorsorgepläne
Für Einkommen über 136'080 CHF (4,5x AHV-Maximalrente) sind 1e-Vorsorgepläne möglich. Sie sind personenspezifisch und erlauben eine individuelle Anlagestrategie, deren Risiko die versicherte Person selbst trägt.
1e-Pläne sind steuerlich gleichgestellt mit dem BVG.
4. Die wichtigsten Kennzahlen der Pensionskasse
Prominent beworben wird oft die Anlagerendite. Die entscheidenden Kennzahlen sind jedoch der Deckungsgrad – als Mass für die Stabilität der Pensionskasse – und der technische Zins – als Grundlage für die langfristige Berechnung des Sparprozesses.
Die Höhe des technischen Zinses hängt primär vom Deckungsgrad ab, welcher beeinflusst wird durch:
Anlageperformance – höhere Renditen stärken den Deckungsgrad.
Kosten – hohe Verwaltungs- oder Risikokosten belasten ihn.
Demografie – viele Rentner und wenige Aktive schwächen ihn.
Anteil Obligatorium – der starre Satz von 6,8% belastet zusätzlich.
Lebenserwartung – längere Rentenlaufzeiten erhöhen die Verpflichtungen.
Verhältnis Aktive / Rentner – ein hohes Rentnergewicht schwächt den Deckungsgrad.
Ein hoher Deckungsgrad erlaubt einen höheren technischen Zins. Liegt der Wert unter 100%, drohen Sanierungsmassnahmen.
Mit dem technischen Zins wird das projizierte Alterskapital ermittelt, aus dem mit dem persönlichen Umwandlungssatz die voraussichtliche Altersrente berechnet wird.
5. Modelle der Pensionskassen
Grundsätzlich gibt es zwei Modelle. Der wichtigste Unterschied liegt im Anlagerisiko – und damit in den möglichen Renditen.
Vollversicherung
Hier trägt die Versicherungsgesellschaft das gesamte Risiko. Sie garantiert alle Leistungen und gleicht Marktschwankungen mit Eigenkapital aus. Für Arbeitgebende und Versicherte bietet sie maximale Sicherheit – dafür meist eine tiefere Verzinsung.
Teilautonome Stiftung
Hier liegt das Vermögen in einer unabhängigen Stiftung, die selbst über die Anlagestrategie entscheidet. Das Risiko tragen Arbeitgebende und Versicherte gemeinsam. Positive Anlagejahre führen zu höheren Zinsen, negative Phasen können den Deckungsgrad schwächen und im ungünstigsten Fall Sanierungsmassnahmen auslösen.
6. Fazit
Die berufliche Vorsorge ist ein komplexes, aber klar strukturiertes System. Sie ergänzt die AHV und bildet das Rückgrat der finanziellen Sicherheit im Alter.
Für Unternehmer:innen geht es um Verantwortung, Planungssicherheit und die Attraktivität als Arbeitgeber.
Für Arbeitnehmende um persönliche Vorsorge im Alter und Einkommensschutz bei Invalidität oder Tod. Oft unterschätzt: Über die Arbeitnehmervertretung lässt sich die PK-Lösung aktiv mitgestalten.
Verstehen ist der Schlüssel zum Steuern: Wer die Mechanismen und den Gestaltungsspielraum kennt, kann seine Vorsorge beurteilen – und bewusst mitgestalten. Genau dies will dieser Artikel unterstützen.
📖 Teil einer Serie: Dieser Artikel ist Teil der Serie „Berufliche Vorsorge“.
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