Ruhestand im Ausland – das musst du zu AHV, Pensionskasse, Steuern & Krankenkasse wissen
- christoftremp
- Oct 15
- 3 min read
Updated: 5 days ago

Einleitung
Ein neuer Lebensabschnitt in einem anderen Land – viele Menschen zieht es im Ruhestand ins Ausland. Die Gründe sind vielfältig: Nähe zur Familie, kulturelle Verbundenheit, tiefere Lebenshaltungskosten oder einfach der Wunsch nach Veränderung. Doch wer die Schweiz verlässt, muss wissen: Bei AHV, Pensionskasse, Steuern und Krankenversicherung ändert sich vieles. Der folgende Überblick zeigt, welche Themen betroffen sein können – und wo Leistungen eingeschränkt oder wegfallen können. Welche Regeln im Detail gelten, hängt vom Zielland, den Abkommen und der persönlichen Situation ab. Frühzeitige Planung ist entscheidend.
Überblick: Diese sechs Felder verändern sich beim Ruhestand im Ausland
AHV & Sozialversicherung
Pensionskasse & Vorsorge
Krankenversicherung
Steuern & Quellensteuer
Wohnen & Immobilien
Formalitäten & Nachlass
Vorsorge und Versicherungen
AHV – Rentenanspruch im Ausland
Die AHV-Rente wird auch im Ausland ausbezahlt – meist in der Landeswährung oder auf Wunsch in Schweizer Franken. Ergänzungsleistungen entfallen vollständig. Bei einem Umzug in ein EU-/EFTA-Land bist du dort sozialversichert – die freiwillige AHV ist nicht möglich. Bei Drittstaaten kannst du der freiwilligen AHV beitreten, sofern du die letzten fünf Jahre versichert warst. Die Anmeldung muss innerhalb von 12 Monaten erfolgen.
Pensionskasse – Kapital und Leistungen
Bei Wegzug in ein Drittland kann das gesamte Kapital bezogen werden – mit Quellensteuer. Bei Umzug in ein EU-/EFTA-Land bleibt der obligatorische Teil blockiert (Freizügigkeitskonto), der überobligatorische Teil ist auszahlbar. Rentenzahlungen sind auch ins Ausland möglich, müssen aber mit der Pensionskasse abgestimmt werden. Risikoleistungen (Invalidität, Tod) sind noch 1 Monat nach Austritt gedeckt.
Säule 3a und 3b – Private Vorsorge
Die gebundene Vorsorge (3a) ist an die Steuerpflicht in der Schweiz gekoppelt – bei Wegzug meist nicht mehr möglich. Kapitalbezüge sind je nach Vertrag möglich, aber steuerlich anders geregelt. Tipp: Ein Transfer zu einer Stiftung in einem steuergünstigen Kanton kann sinnvoll sein, sollte aber individuell geprüft werden (Gebühren, Steuerrecht im Zielkanton).
Krankenversicherung
Mit der Abmeldung aus der Schweiz endet die obligatorische Grundversicherung. In EU-/EFTA-Staaten gelten Koordinationsregeln – teilweise kannst du dich in der Schweiz oder im Wohnsitzland versichern. In Drittstaaten brauchst du meist eine internationale oder lokale private Versicherung – oft teurer und mit Einschränkungen. Zusatzversicherungen können sistiert werden – bei Rückkehr reaktivierbar ohne Gesundheitsprüfung.
Steuern und Finanzen
Quellensteuer und Doppelbesteuerung
Die Schweiz erhebt Quellensteuer auf Renten und Kapitalbezüge. Bei bestehendem Doppelbesteuerungsabkommen kann die Steuer zurückgefordert werden. Ohne Abkommen droht Doppelbesteuerung – im schlimmsten Fall sogar in beiden Ländern.
Weitere Absicherungen & Finanzen
Unfall- und Sachversicherungen enden mit dem Wegzug – neue Policen im Zielland sind nötig. Kapitalanlagen sollten auf die Währung des Gastlandes abgestimmt werden. Tipp: Devisen für den Umzug am besten in mehreren Tranchen kaufen. Schweizer Banken beenden oft die Geschäftsbeziehung bei Wohnsitzwechsel ins Ausland.
Immobilien im Ausland
In der EU dürfen Schweizer grundsätzlich Immobilien erwerben – bei Nichtwohnsitz oft bewilligungspflichtig. Schweizer Banken finanzieren keine Auslandsobjekte – Finanzierung muss lokal oder mit Eigenmitteln erfolgen. Empfehlung: Lokale Experten beiziehen, die den Markt und die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen.
Formalitäten und Organisation
Abmeldung bei der Einwohnergemeinde in der Schweiz ist Pflicht. Anmeldung im Zielland: Aufenthaltsbewilligung, Registrierung, Visum je nach Land. Meldepflicht bei der AHV-Ausgleichskasse in Genf für Rentenzahlungen. Wichtige Dokumente (Familienbüchlein, Diplome, Urkunden) sollten übersetzt und beglaubigt werden. Nimm Kontakt mit der Schweizer Botschaft oder dem Konsulat im Zielland auf. Hinterlege eine Kontaktperson bei der Schweizer Vertretung – für den Fall, dass du selbst keine Entscheidungen mehr treffen kannst. Erstelle eine Patientenverfügung, die auch im Zielland gültig ist oder dort ergänzt werden kann.
Alters- und Pflegeheime
Pflegeeinrichtungen im Ausland entsprechen oft nicht Schweizer Standards. Kläre frühzeitig, ob eine Rückkehr in ein Schweizer Heim möglich ist. Option: Anmeldung in einem Schweizer Heim vor der Ausreise.
Nachlassregelung
Erbschaftssteuern im Zielland sollten geprüft werden. Es besteht die Möglichkeit, den Nachlass dem schweizerischen Recht zu unterstellen. Anforderungen an Testamente und Zuständigkeiten im Ausland sind zu beachten. Gerade bei gemischten Familien oder mehreren Staatsbürgerschaften gelten im Ausland oft andere Erbfolgen.
Checkliste: Was du frühzeitig klären solltest
Sozialversicherungsabkommen mit dem Zielland prüfen
AHV-Ausgleichskasse über den Wegzug informieren
Krankenversicherungslösungen vergleichen und ggf. sistieren
Pensionskasse kontaktieren und Kapitalbezug planen
Steuerliche Auswirkungen im Zielland abklären
Wichtige Dokumente übersetzen und beglaubigen
Aufenthaltsbewilligung und Meldepflichten im Zielland prüfen
Rückkehrszenarien und Pflegeoptionen bedenken
Nachlassregelung und Erbschaftssteuern im Zielland prüfen
Patientenverfügung erstellen und Kontaktperson hinterlegen
Fazit
Der Ruhestand im Ausland kann bereichernd und erfüllend sein – doch er verlangt sorgfältige Vorbereitung. Viele Systeme, die in der Schweiz selbstverständlich sind, funktionieren im Ausland anders oder gar nicht. Das bedeutet Aufwand, Abklärungen – und manchmal auch Geduld.
Lass dich davon nicht von deinen Träumen abhalten. Wer gut plant, kann sich auf das freuen, was kommt: neue Perspektiven, persönliche Freiheit und ein Lebensabend nach eigenen Vorstellungen.
Drei Dinge, die dir helfen:
Beginne frühzeitig. So bleibt genug Zeit für gute Entscheidungen.
Sprich mit Expertinnen und Experten. Sie helfen dir, Stolpersteine zu vermeiden.
Freue dich auf das Neue.
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