top of page

Ruhestand im Ausland – das musst du zu AHV, Pensionskasse, Steuern & Krankenkasse wissen

  • Writer: christoftremp
    christoftremp
  • Oct 15
  • 3 min read

Updated: 5 days ago

Ruhestand im Ausland

Einleitung


Ein neuer Lebensabschnitt in einem anderen Land – viele Menschen zieht es im Ruhestand ins Ausland. Die Gründe sind vielfältig: Nähe zur Familie, kulturelle Verbundenheit, tiefere Lebenshaltungskosten oder einfach der Wunsch nach Veränderung. Doch wer die Schweiz verlässt, muss wissen: Bei AHV, Pensionskasse, Steuern und Krankenversicherung ändert sich vieles. Der folgende Überblick zeigt, welche Themen betroffen sein können – und wo Leistungen eingeschränkt oder wegfallen können. Welche Regeln im Detail gelten, hängt vom Zielland, den Abkommen und der persönlichen Situation ab. Frühzeitige Planung ist entscheidend.


Überblick: Diese sechs Felder verändern sich beim Ruhestand im Ausland

  • AHV & Sozialversicherung

  • Pensionskasse & Vorsorge

  • Krankenversicherung

  • Steuern & Quellensteuer

  • Wohnen & Immobilien

  • Formalitäten & Nachlass


Vorsorge und Versicherungen


AHV – Rentenanspruch im Ausland

Die AHV-Rente wird auch im Ausland ausbezahlt – meist in der Landeswährung oder auf Wunsch in Schweizer Franken. Ergänzungsleistungen entfallen vollständig. Bei einem Umzug in ein EU-/EFTA-Land bist du dort sozialversichert – die freiwillige AHV ist nicht möglich. Bei Drittstaaten kannst du der freiwilligen AHV beitreten, sofern du die letzten fünf Jahre versichert warst. Die Anmeldung muss innerhalb von 12 Monaten erfolgen.


Pensionskasse – Kapital und Leistungen

Bei Wegzug in ein Drittland kann das gesamte Kapital bezogen werden – mit Quellensteuer. Bei Umzug in ein EU-/EFTA-Land bleibt der obligatorische Teil blockiert (Freizügigkeitskonto), der überobligatorische Teil ist auszahlbar. Rentenzahlungen sind auch ins Ausland möglich, müssen aber mit der Pensionskasse abgestimmt werden. Risikoleistungen (Invalidität, Tod) sind noch 1 Monat nach Austritt gedeckt.


Säule 3a und 3b – Private Vorsorge

Die gebundene Vorsorge (3a) ist an die Steuerpflicht in der Schweiz gekoppelt – bei Wegzug meist nicht mehr möglich. Kapitalbezüge sind je nach Vertrag möglich, aber steuerlich anders geregelt. Tipp: Ein Transfer zu einer Stiftung in einem steuergünstigen Kanton kann sinnvoll sein, sollte aber individuell geprüft werden (Gebühren, Steuerrecht im Zielkanton).


Krankenversicherung

Mit der Abmeldung aus der Schweiz endet die obligatorische Grundversicherung. In EU-/EFTA-Staaten gelten Koordinationsregeln – teilweise kannst du dich in der Schweiz oder im Wohnsitzland versichern. In Drittstaaten brauchst du meist eine internationale oder lokale private Versicherung – oft teurer und mit Einschränkungen. Zusatzversicherungen können sistiert werden – bei Rückkehr reaktivierbar ohne Gesundheitsprüfung.


Steuern und Finanzen


Quellensteuer und Doppelbesteuerung

Die Schweiz erhebt Quellensteuer auf Renten und Kapitalbezüge. Bei bestehendem Doppelbesteuerungsabkommen kann die Steuer zurückgefordert werden. Ohne Abkommen droht Doppelbesteuerung – im schlimmsten Fall sogar in beiden Ländern.


Weitere Absicherungen & Finanzen

Unfall- und Sachversicherungen enden mit dem Wegzug – neue Policen im Zielland sind nötig. Kapitalanlagen sollten auf die Währung des Gastlandes abgestimmt werden. Tipp: Devisen für den Umzug am besten in mehreren Tranchen kaufen. Schweizer Banken beenden oft die Geschäftsbeziehung bei Wohnsitzwechsel ins Ausland.


Immobilien im Ausland

In der EU dürfen Schweizer grundsätzlich Immobilien erwerben – bei Nichtwohnsitz oft bewilligungspflichtig. Schweizer Banken finanzieren keine Auslandsobjekte – Finanzierung muss lokal oder mit Eigenmitteln erfolgen. Empfehlung: Lokale Experten beiziehen, die den Markt und die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen.


Formalitäten und Organisation


Abmeldung bei der Einwohnergemeinde in der Schweiz ist Pflicht. Anmeldung im Zielland: Aufenthaltsbewilligung, Registrierung, Visum je nach Land. Meldepflicht bei der AHV-Ausgleichskasse in Genf für Rentenzahlungen. Wichtige Dokumente (Familienbüchlein, Diplome, Urkunden) sollten übersetzt und beglaubigt werden. Nimm Kontakt mit der Schweizer Botschaft oder dem Konsulat im Zielland auf. Hinterlege eine Kontaktperson bei der Schweizer Vertretung – für den Fall, dass du selbst keine Entscheidungen mehr treffen kannst. Erstelle eine Patientenverfügung, die auch im Zielland gültig ist oder dort ergänzt werden kann.


Alters- und Pflegeheime

Pflegeeinrichtungen im Ausland entsprechen oft nicht Schweizer Standards. Kläre frühzeitig, ob eine Rückkehr in ein Schweizer Heim möglich ist. Option: Anmeldung in einem Schweizer Heim vor der Ausreise.


Nachlassregelung

Erbschaftssteuern im Zielland sollten geprüft werden. Es besteht die Möglichkeit, den Nachlass dem schweizerischen Recht zu unterstellen. Anforderungen an Testamente und Zuständigkeiten im Ausland sind zu beachten. Gerade bei gemischten Familien oder mehreren Staatsbürgerschaften gelten im Ausland oft andere Erbfolgen.


Checkliste: Was du frühzeitig klären solltest


  • Sozialversicherungsabkommen mit dem Zielland prüfen

  • AHV-Ausgleichskasse über den Wegzug informieren

  • Krankenversicherungslösungen vergleichen und ggf. sistieren

  • Pensionskasse kontaktieren und Kapitalbezug planen

  • Steuerliche Auswirkungen im Zielland abklären

  • Wichtige Dokumente übersetzen und beglaubigen

  • Aufenthaltsbewilligung und Meldepflichten im Zielland prüfen

  • Rückkehrszenarien und Pflegeoptionen bedenken

  • Nachlassregelung und Erbschaftssteuern im Zielland prüfen

  • Patientenverfügung erstellen und Kontaktperson hinterlegen


Fazit


Der Ruhestand im Ausland kann bereichernd und erfüllend sein – doch er verlangt sorgfältige Vorbereitung. Viele Systeme, die in der Schweiz selbstverständlich sind, funktionieren im Ausland anders oder gar nicht. Das bedeutet Aufwand, Abklärungen – und manchmal auch Geduld.


Lass dich davon nicht von deinen Träumen abhalten. Wer gut plant, kann sich auf das freuen, was kommt: neue Perspektiven, persönliche Freiheit und ein Lebensabend nach eigenen Vorstellungen.


Drei Dinge, die dir helfen:

  • Beginne frühzeitig. So bleibt genug Zeit für gute Entscheidungen.

  • Sprich mit Expertinnen und Experten. Sie helfen dir, Stolpersteine zu vermeiden.

  • Freue dich auf das Neue.


Weiterführende Informationen

 

bottom of page