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Krankentaggeld: Bei Krankheit fast zwei Jahre ohne Lohn?!

  • Writer: christoftremp
    christoftremp
  • Jul 7
  • 3 min read

Updated: Aug 13

Zum Glück nicht – dank der KTG-Versicherung.


Paar mit Sorgen

Viele Arbeitnehmende haben sich nie ernsthaft überlegt, dass Krankheit auch finanziell schnell zum Problem werden kann. Oft wird erst im Ernstfall sichtbar, dass eine existenzielle Lücke entsteht.


Problem: Einkommenslücke zwischen Lohnfortzahlung und Rente


Teil 1: Lohnfortzahlung nach OR – nur wenige Monate


Wirst du krank, muss dein Arbeitgeber gemäss Obligationenrecht (OR 324a) den Lohn weiterzahlen. Die Dauer ist klar begrenzt – je nach Dienstjahren zwischen 3 Wochen und maximal etwa 6 Monaten. Danach endet der Anspruch auf Lohn, selbst wenn dein Arbeitsverhältnis weiter besteht.


Teil 2: IV-Rente kommt erst viel später


Im Anschluss folgt nicht automatisch eine Rente. Die Invalidenversicherung (IV) hat in erster Linie das Ziel, dich wieder einzugliedern – nicht sofort zu zahlen.

  • In den ersten 6 Monaten läuft die Frühintervention (Beratung, Anpassung des Arbeitsplatzes).

  • Danach folgen bis etwa 18 Monate Eingliederungsmassnahmen wie Umschulung oder Belastungstraining.

  • Erst wenn diese Massnahmen scheitern, wird eine Rente geprüft – frühestens nach 12 Monaten Krankheit, also Monate später als die Lohnfortzahlung!


Selbst dann reicht die Rente oft nicht:

  • Aus der 1. Säule (IV) maximal rund 29'400 CHF pro Jahr (bei voller Invalidität).

  • Die 2. Säule (BVG) zahlt erst nach einer Karenzfrist von 24 Monaten.

  • Der Gesamtbetrag ist fast immer deutlich tiefer als das bisherige Einkommen.


Das heisst: Im schlimmsten Fall hast du nach wenigen Monaten kein Einkommen mehr und musst fast zwei Jahre warten, bis Renten bezahlt werden – und selbst danach mit deutlich weniger Geld auskommen.


Lösung: Kombination aus betrieblicher und privater Absicherung


Teil 1: Krankentaggeldversicherung über den Arbeitgeber


Damit Krankheit nicht zur finanziellen Belastung wird, kann dein Arbeitgeber eine Krankentaggeldversicherung abschliessen. Sie schliesst die Lücke zwischen der Lohnfortzahlung und dem Beginn der Rentenleistungen.


Typisch sind:

  • 80% des Lohnes, meist für 730 Tage pro Krankheitsfall.

  • Wartefrist: 30, 60 oder 90 Krankheitstage. Diese Frist kann der Arbeitgeber wählen – längere Wartezeiten senken die Prämie, erhöhen jedoch seine Kosten im Leistungsfall.


Bemerkungen:

  • Vorsicht: Gerade in kleineren Betrieben, im Gastgewerbe, bei Teilzeitstellen oder temporären Einsätzen besteht oft keine KTG.

  • Unfall: Bei einem Unfall deckt die obligatorische Unfallversicherung (UVG) ab dem dritten Tag 80% des Lohnes für maximal 730 Tage – also sehr ähnlich wie die KTG.


Teil 2: Individuelle Ergänzungen prüfen


Die Renten aus IV und BVG sind in vielen Fällen deutlich tiefer als dein bisheriges Einkommen. Deshalb lohnt sich eine individuelle Analyse für den – hoffentlich nie eintretenden – Fall einer längeren Erwerbsunfähigkeit:

  • Allenfalls genügen die Renten – ein gutes Gefühl, ohne weitere Massnahmen abgesichert zu sein.

  • Bei einer finanziellen Lücke gibt es verschiedene Möglichkeiten, mit privaten Lösungen gezielt vorzusorgen. ps. diese Lücken über einen längeren Zeitraum können nur mit sehr grossen Vermögen getragen werden.


Fazit & Empfehlung


Krankheit kann fast zwei Jahre ohne Einkommen bedeuten.


✅ Deshalb unbedingt prüfen:

  1. Hat dein Arbeitgeber für dich eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen?

  2. Wie sieht deine persönliche Situation – auch als Haushalt – konkret aus? Genügen die späteren Renten oder entstehen finanzielle Lücken? Das herauszufinden ist nicht schwierig, und es gibt Lösungen für nahezu jedes Szenario.

  3. 👉 Starte mit Punkt 1 und wende dich dann an eine Fachperson deines Vertrauens für Teil zwei.

 



Disclaimer: Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt den Stand des Wissens nach bestem Gewissen wieder. Er richtet sich an ein breites Publikum und ist bewusst allgemein gehalten. Weiterführende Details und Spezialregelungen wurden zur besseren Verständlichkeit vereinfacht oder verkürzt dargestellt. Er ersetzt keine individuelle Beratung. Für konkrete Fragen zu deiner persönlichen Situation wende dich bitte an eine Fachperson oder deinen Versicherungspartner.

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