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Die gefährlichste Vorsorgelücke: Unfalltod im Konkubinat

  • Writer: christoftremp
    christoftremp
  • Nov 17, 2025
  • 4 min read

Updated: Dec 30, 2025

Vorsorge-Risiken Konkubinat

Welchen Gefahren sind wir und unsere Liebsten ausgesetzt – und wie können wir uns schützen? Dieser Artikel beleuchtet alle relevanten Aspekte aus einem Guss. Nicht erschrecken: Es gibt für alles Lösungen.


Die Schweizer Vorsorge besteht aus zwei Bereichen:

  1. Altersvorsorge

  2. Einkommenssicherung, wenn eine Person ausfällt – durch Tod oder Invalidität


Dieser Artikel behandelt die Einkommenssicherung. Genau hier zeigt sich eine Realität, die viele Familien unterschätzen: Der Zivilstand ist entscheidend, wie gut eine Familie im Ernstfall geschützt ist. Besonders kritisch ist das Konkubinat.


Weitere wichtige Faktoren sind AHV-Lückenjahre, WEF-Bezüge, Arbeitslosigkeit und die finanziellen Folgen einer Scheidung.


Und es gibt auch positive Überraschungen in der AHV, die kaum jemand kennt.


1. Themenübersicht nach Ereignis × Zivilstand


Eine einfache Übersicht zeigt, wie unterschiedlich die Absicherung ausfallen kann:


Szenarien Tabelle

Der Zivilstand entscheidet, ob im Ernstfall Geld fliesst oder eine Vorsorgelücke entsteht.


2. Invalidität – das System ist robust (solange man erwerbstätig ist)


Das Schweizer System funktioniert im Invaliditätsfall sehr gut.


2.1 Invalidität durch Krankheit


  • IV-Renten aus 1. und 2. Säule, inkl. Kinderrenten

  • Beitragsbefreiung im BVG: Sparen läuft weiter


2.2 Invalidität durch Unfall


  • UVG deckt 80–90 % des Lohns bis 148’200 CHF

  • Viele Arbeitgeber haben UVG-Z (Zusatzversicherung)


2.3 Invalidität bei Arbeitslosigkeit – die «vergessene» Lücke


Mit Beginn der Arbeitslosigkeit sinkt die Absicherung sofort:

  • Keine Taggelder ab ~Tag 3

  • Keine BVG-Beitragsbefreiung

  • Deutlich reduzierte Risikoleistungen

Die Lücke schlägt schnell und hart zu! Und: "Ein brennendes Haus kann man nicht versichern".


3. Todesfall – hier entstehen die echten Vorsorgelücken


3.1 Tod durch Krankheit


Ehe / Eingetragene Partnerschaft: AHV- und BVG-Leistungen sind stabil.


Konkubinat: Partner geschützt nur, wenn folgenden Punkte erfüllt sind:

  • 5 Jahre gemeinsamer Haushalt oder gemeinsames Kind

  • Reglement der PK erlaubt eine Begünstigung

  • Partner ist schriftlich gemeldet bei PK

Sonst: nur Leistungen für Kinder, nicht für den Partner!


3.2 Tod durch Unfall – die gefährlichste Vorsorgelücke


  • AHV und UVG zahlen nur an Ehepartner / eingetragene Partnerschaften und Kinder

  • Konkubinatspartner erhalten keine Leistungen!

  • BVG reduziert zusätzlich wegen Koordinationsregeln

Die finanzielle Lücke entspricht einem grossen Teil des früheren Einkommens – oft mehrere hunderttausend Franken.


4. Weitere wichtige Risikobereiche


4.1 AHV-Lückenjahre


Fehlende Beitragsjahre führen zu tieferen Renten – und auch zu tieferen Leistungen bei Tod oder Invalidität. Lücken lassen sich nachzahlen, müssen aber früh erkannt werden.


4.2 WEF-Bezug & Tragbarkeit im Alter


Ein Vorbezug für Wohneigentum:

  • vermindert das Alterskapital

  • reduziert Risikoleistungen

  • kann die Tragbarkeit der Hypothek im Alter gefährden

Eine ganzheitliche Planung ist essenziell.


4.3 Ehejahre, Teilzeit, Güterrecht & Scheidung – was Familien oft unterschätzen


Viele Familien gehen davon aus, dass sich Modelle wie Teilzeit, Erwerbspausen oder eine ungleiche Aufteilung der Familienarbeit finanziell «irgendwie ausgleichen».In der Realität funktionieren AHV, BVG und das Güterrecht aber sehr unterschiedlich – mit deutlichen Auswirkungen auf die spätere Absicherung.


4.3.1 AHV-Splitting in der Ehe – Ausgleich erst im Rentenalter


Die AHV halbiert die während der Ehejahre erzielten Einkommen und schreibt sie beiden Personen gut. Das schützt insbesondere die Person, die während der Familienphase weniger verdient.


Wichtig ist jedoch: Das Splitting passiert erst bei der Pensionierung oder im Scheidungsfall. Bis dahin werden Leistungen wie Invalidität oder Todesfall individuell berechnet.


Für den laufenden Risikoschutz zählt also immer der aktuelle Lohn, nicht der geteilte.


4.3.2 Teilzeit & Erwerbspausen – die stille Schwächung der Vorsorge


Teilzeit und längere Erwerbsunterbrüche reduzieren gleichzeitig die Altersrenten aus AHV und BVG sowie die Risikoleistungen bei Tod oder Invalidität.Je tiefer der aktuelle Lohn, desto tiefer die Absicherung – unabhängig vom Familienmodell.

Besonders relevant wird dies, wenn beide Elternteile ihr Pensum reduzieren: Die Vorsorgelücke verstärkt sich dann doppelt, auch wenn ein solches Modell in einer Scheidung später weniger negative Konsequenzen hat.


4.3.3 Güterrecht – wie Vermögen geteilt wird


Ohne spezielle Vereinbarung gilt in der Schweiz die Errungenschaftsbeteiligung:Vermögen, das während der Ehe aufgebaut wurde, wird geteilt.Eigengut – etwa Erbschaften oder Schenkungen – bleibt bei der jeweiligen Person.

Das Güterrecht betrifft das Vermögen, nicht die Vorsorgeleistungen.AHV- und BVG-Leistungen bleiben immer individuell.


4.3.4 Scheidung – fair auf dem Papier, aber oft nicht im Ergebnis


Eine Scheidung führt automatisch zum AHV-Splitting und zum BVG-Vorsorgeausgleich.Das schafft auf dem Papier Fairness, schützt aber nicht vor strukturellen Nachteilen:

👉 Wer in den «Kinderjahren» stark reduziert gearbeitet hat, erreicht den früheren Lohn nach der Trennung selten wieder.👉 Die Vorsorgelücke bleibt – trotz Splitting – oft dauerhaft bestehen.



5. Positive Überraschungen: AHV-Gutschriften


Die AHV stärkt Personen mit Care-Verantwortung durch ein fiktives Einkommen von 44’100 CHF pro Jahr:

  • Kindererziehung: bis zum 16. Altersjahr des jüngsten Kindes, je hälftig beiden Elternteilen

  • Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger

Das erhöht die spätere Altersrente und die Risikoleistungen bei Tod oder Invalidität.


6. Fazit


In den meisten Familien gibt es Vorsorgelücken. Besonders kritisch sind:

a) Unfalltod im Konkubinat

b) Invalidität oder Tod während Arbeitslosigkeit

c) Teilzeit & Scheidung

d) WEF-Bezüge


Diese Risiken können den Lebensstandard der Familie gefährden. Es geht nicht nur um Komfort, sondern um Stabilität und Sicherheit für Partner und Kinder.


Die gute Nachricht: Alle diese Risiken lassen sich gezielt und wirksam absichern – meist günstiger, als viele denken.


Nächste Schritte


  • Partner korrekt bei der Pensionskasse melden

  • UVG-Z beim Arbeitgeber prüfen

  • AHV-Lücken schliessen


Danach lohnt sich eine persönliche Analyse. Es geht um das eigene Leben – und das der Menschen, die man liebt.


Jetzt starten – später ist eventuell zu spät.



📖 Dieser Artikel ist Teil der Serie „Private Vorsorge“.





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