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Pensionsplanung – die Chance für Hunderttausende Franken Mehrwert!

  • Writer: christoftremp
    christoftremp
  • Aug 27
  • 6 min read

Updated: 6 days ago

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Pensionsplanung bringt oft weit über Hunderttausend Franken Mehrwert.


Das folgende illustrative Beispiel zeigt, wie gross der Unterschied zwischen einem „einfachen Standardbezug“ und einer geplanten, optimierten Lösung sein kann.


1. Ausgangslage für die Pensionsplanung - konkretes Beispiel


  • Ehepaar, Wohnsitz: Zürich 8003

  • AHV: Maximalrente 44’000 CHF pro Jahr (gemeinsam)

Objekt

Sie

Er

PK-Kapital

1’000'000

500'000

Umwandlungssatz

5.0%

5.3%

3a Kapital

100'000

200'000

Ordentliche Rente

2028

2026

Aus dieser Konstellation können durch die Pensionsplanung folgende Vorteile resultieren :

  • 8'000 CHF höhere jährliche Einkommen.

  • Nach 20 Pensionsjahren 700'000 CHF mehr Erbmasse.


Wie das geht, wird hier ausgeführt, ergänzt mit Andeutungen zur unterliegenden Komplexität.


2. Regeln und steuerliche Grundlagen


📌 Hinweis: Dieses Kapitel erklärt die Regeln und steuerlichen Grundlagen, auf denen die Berechnungen beruhen. 👉 Du kannst es überspringen, wenn du nur die Ergebnisse sehen willst. Es zeigt aber auch, wie komplex das Thema ist (obwohl hier stark vereinfacht dargestellt). Genau deshalb braucht es erfahrene Experten mit den richtigen Tools, um wirklich optimale Lösungen zu entwickeln.


Renten & Kapital


AHV


Lebenslange Rente, max. 44'000 p.a. pro Ehepaar.

Im Todesfall eigene Rente plus evtl. Witwen-/Witwerrente.


Kapitalbezug aus PK und Säule 3a


Ein gestaffelter Bezug ist grundsätzlich möglich – allerdings nur, wenn bereits im Vorfeld mehrere Vorsorgekonten eröffnet wurden. Eine nachträgliche Aufteilung bestehender Guthaben ist nicht zulässig; ein einzelnes Konto kann nicht etappenweise bezogen werden.


Ein Bezug nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters ist nur dann erlaubt, wenn weiterhin ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielt wird. Diese Möglichkeit besteht maximal bis fünf Jahre nach dem ordentlichen Rentenalter.


Übergangsregelung bei FZK: Personen, die bis spätestens 2029 ordentlich pensioniert werden, dürfen ihre Freizügigkeitsguthaben auch ohne AHV-pflichtiges Einkommen später beziehen – jedoch spätestens bis zum 31. Dezember 2029.


Thema

Pensionskasse

Säule 3a

Bezug

Rente oder Kapital

Nur Kapital

Gestaffelter Kapitalbezug

Aufteilung bei PK-Austritt auf max. 2 FZK. Theoretisch mehr FZK möglich, z.B. aus zwei parallelen Jobs.

Bei Teilpensionierung bis 3 Bezüge, erster mind. 20%. Kapitalbezug darf den Anteil der Lohnreduktion nicht übersteigen. Danach keine Einkäufe mehr möglich

Mehrere Konten parallel aufbauen.

Bezug frühestens 5 Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter, auch wenn erwerbstätig.

WEF-Vorbezug vor der ordentlichen Pensionierung

aus PK spätestens 3 Jahre davor

aus FZK spätestens 5 Jahre davor. Danach keine Einkäufe mehr möglich.

Muss vor dem 59. bzw. 60 Geburtstag erfolgen.

Todesfall

eigene Rente, evtl. Witwen-/Witwerrente

freies Kapital oder mit Todesfallversicherung

 Private Rentenlösungen


Kapital aus PK und 3a sowie freiem Vermögen kann in private Lösungen fliessen, z.B. Leibrente / Rentenversicherung, Auszahlplan mit Todesfallkapital, Fonds-Auszahlplan, „Bond Ladder“, Mischformen.



Steuern


Einkommenssteuer im Ruhestand


Einkommensteuer wird auch im Ruhestand auf gesamtes Einkommen erhoben und Abzüge werden kleiner. Einkommen sind insbesondere Renten aus AHV und PK, sowie die Kapitalerträge.


Typische Abzüge Zürich 8003 (vereinfacht, Ehepaar):

Abzug

Erwerbstätig

Pensioniert

Berufsauslagen

~12’000

Säule 3a

je 7’056

Versicherungsprämien

5’200

5’200

Rentnerabzug

5’200

Krankenkassenprämien

effektiv

effektiv

Vermögensverwaltungsabzug

3‰ Vermögen (max. 6’000)

Total

~31’000

~15’000

 

Vermögenssteuer im Ruhestand


Nach dem Bezug von Vorsorgegeldern (z. B. aus Säule 3a oder der Pensionskasse) fallen diese ins Privatvermögen und unterliegen der Vermögenssteuer.


Kapitalleistungssteuer


Bezüge aus 2. & 3. Säule werden pro Kalenderjahr und pro «Steuereinheit» kumuliert.

Separater Tarif (inkl. Kanton, Gemeinde, Bund). Zürich 8003, gerundet:

  • 100’000 → 4.9% → 5’000

  • 200’000 → 5.0% → 10’000

  • 350’000 → 5.9% → 20’000

  • 500’000 → 7.2% → 36’000

  • 1’000’000 → 9.0% → 90’000


Die Kantonalen Unterschied sind teilweise massiv, z.B. Zürich vs. Zug (max. 6.6%).


3. Ergebnisse für zwei Szenarien – der direkte Vergleich


Für das illustrative Beispiel werden nun zwei Szenarien berechnet:

  1. Ohne Planung: Alle Renten werden bezogen, das Kapital bleibt passiv auf der Bank.

  2. Mit Planung: Eine aktive Pensionsplanung mit gestaffeltem Kapitalbezug und sinnvoller Anlage.


Die folgende Tabelle zeigt, wie der finanzielle Vorteil durch die professionelle Planung entsteht.👉 Wer es genauer wissen will, findet die Berechnungsschritte und Annahmen in den anschliessenden Zusatzinformationen.

 

Position

1) Alles als Rente (PK + AHV)

2) Kapitalbezug gestaffelt

AHV Rente

44’000

44’000

PK-Rente

[1] 76’500

0

Kapitalerträge [4]

[2] 1’500

[3] 25’000

Total Renten (Einkommen)

122’000

69’000

Steuerabzüge

-15’000

-15’000

Steuerbares Einkommen

107’000

54’000

Steuern

-15’000

-5’000

Bezug aus Kapital (3a+PK)

 [5] 9’000

[6] 60’000

Total Einkommen brutto

116’000

124’000

Erbmasse im Todesfall ist das Restkapital aus anfänglich

300’000

1'680’000

Nach 20 Pensionsjahren beträgt die Erbmasse

100’000

800’000

 

Zusatzinformationen


[1] Frau: 1’000’000 × 5% = 50’000 CHF. Mann: 500’000 × 5.3% = 26’500 CHF.


[2] 3a Kapital von 300k: Kapitalsteuer ~17k à netto 293k. Auf Bankkonto mit 0.0% rund 1'500 CHF


[3] Ermittlung des Kapitals und der Kapitalerträge:


Gestaffelter Bezug:

  • 2026: Mann         PK 350’000                         Steuer 20k (5.9%)

  • 2027: Mann         PK 150’000 + 3a 200'000    Steuer 20k (5.9%)

  • 2028: Frau           PK 500’000                        Steuer 37k (7.2%)

  • 2029: Frau           PK 500’000                       Steuer 37k (7.2%)

  • 2029: Frau           3a 100’000                        Steuer 5k (4.9%)

  • Total Kapitalsteuer:                              Steuer ~120k

Netto-Kapital: 1.68 Mio.


Kapitalerträge aus gemischter Anlage angenommen mit 1.5% ergibt rund 25'000CHF.


Bemerkung: werden die Bezüge nicht gestaffelt, so sind die Steuern rund 43kCHF höher:

  • 2026 Mann: 0.7 Mio. → Steuer ca. 50k (7.2%)

  • 2028 Frau: 1.1 Mio. → Steuer ca. 120k (11.2%)

  • Total Kapitalsteuer: ~170k


[4] Die Kapitalerträge werden mit abnehmendem Kapital kleiner.


[5] 3a Kapitalverzehr: 283’000 über 30 Jahre bei 0.5% Zins = 10’200 CHF, abzüglich Kapitalerträge = 8’700 CHF p.a.


[6] Kapitalverzehr: 1.68 Mio über 30 Jahre mit 3% Rendite = 85'000 CHF, abzüglich Kapitalerträge = 60'000 CHF p.a.



Sensitivität


Wie verändern Renditeannahmen das Resultat?


Auch mit sehr konservativen 2 % Rendite ist die Kapitallösung attraktiver als die reine Rente. Bei 3–4 % Rendite wächst der Vorteil stark: jährlich bis 15’000 CHF mehr Einkommen – und gleichzeitig bis 1 Mio. CHF Erbmasse nach 20 Jahren.

Rendite

jährliche Rente aus Kapital

netto nach Steuern

Erbmasse nach 20 Jahren:

Vorteil ggü Rente

2%

78’000

118’000

600’000

+2'000 p.a.

3%

85’000

124’000

800’000

8'000 p.a.

4%

92’000

131’000

1’000'000

+15'000 p.a.

👉 Die Botschaft ist klar: Eine smarte Anlagestrategie und die konsequente Nutzung des Zinseffekts sind auch in den Rentenjahren entscheidend – und machen den Unterschied von Hunderttausenden Franken.

 

Wie ist es bei anderen Konstellationen?


  • Bei Personen mit höheren Einkommen und entsprechend grossen PK-Guthaben wird der Vorteil eines Kapitalbezugs gegenüber der Rente meist noch deutlicher.

  • Bei tieferen Einkommen – insbesondere im obligatorischen Teil mit höheren Umwandlungssätzen – kann die Rente die bessere Lösung sein.


👉 Genau deshalb muss jede Situation individuell analysiert werden. Dieser Artikel zeigt nur die Grössenordnung und die Relevanz. Die eigentliche Lösung entsteht immer in der persönlichen Planung – am besten gemeinsam mit einem Experten.


Fazit


Situation nach 20 Pensionsjahren – der Vergleich in Zahlen

Modell

Rente

Kapital

Vorteil

·       Steuern

317k

220k

97k

·       Einkommen

2320k

2480k

160k

·       Erbmasse

0

800k

800k

·       Gesamter Vorteil:

 

 

~ 1 Mio CHF

👉 Unterschied: Mehrere Hunderttausend Franken allein durch eine gute Planung.


📌Hinweis zur Gesetzeslage beim gestaffelten Kapitalbezug:

Der gestaffelte Bezug aus PK und 3a bleibt steuerlich attraktiv, wird aber von Steuerbehörden zunehmend kritisch beobachtet. Wer davon profitieren will, sollte frühzeitig planen und mögliche Gesetzesanpassungen im Auge behalten.


So kannst du profitieren


Die beste Vorsorge ist langfristiges Sparen mit renditestarken Anlagen: Beispiel: Aus 12’000 CHF bei der Geburt werden bis zur Pension mit 65 Jahren (Aktienfonds mit 5% Kurssteigerung + 2% Dividende) 1 Mio. CHF. Das können Eltern oder Grosseltern für ihre Kinder und Enkelkinder anlegen. Teenager wiederum lassen sich mit einem ersten Aktienfonds motivieren, langfristig selbst zu sparen und so den Zinseffekt für sich zu nutzen.


Die zweitbeste Vorsorge ist eine professionell geplante Pensionierung. Eine analytisch-konzeptionelle Pensionsplanung bringt für viele Personen und Paare gegenüber der reinen Rente Mehrwerte von mehreren Hunderttausend Franken – durch Steueroptimierung, den Zinseffekt und den Erhalt von Erbmasse.


Wann ist der richtige Zeitpunkt?


  • Von Anfang an: Sparen beginnt bei Geburt – hier liegt der Fokus auf langfristigem Vermögensaufbau.


  • Junge Erwachsene und Familien: Der Fokus verschiebt sich auf die Vorsorge-Analyse mit der Risikoabsicherung. Die Altersvorsorge ist ebenfalls ein Kernelement, das sich positiv auf die Pension auswirkt. Neben der privaten Vorsorge in der 3a wird oft weiteres Kapital in anderen Formen benötigt.


  • Ab 50 Jahren: Jetzt wird die Pensionsplanung konkret. Erste Massnahmen sind sinnvoll, um steuerlich und finanziell optimal aufgestellt zu sein.


  • Bei der Pensionierung: Der kritische Moment, wenn über Rente oder Kapital entschieden wird.


  • Danach: Auch im Ruhestand gibt es Spielraum – es geht um einen Zeitraum von rund 30 Jahren, der laufend geplant und optimiert werden will.


Eine gute Planung ist kein einmaliger Entscheid, sondern ein Prozess: Am Anfang mit etwas mehr Aufwand, danach mit jährlicher Überprüfung und gezielten Anpassungen. Wichtig ist, die Situation stets ganzheitlich zu betrachten, flexible Lösungen zu gestalten und laufend weiterzuentwickeln.


👉 Dieses Beispiel zeigt: Pensionsplanung ist kein theoretisches Rechenexempel, sondern bares Geld – oft mehrere Hunderttausend Franken. Wenn du deine eigene Situation klären willst: Lass uns reden. Gemeinsam finden wir die Lösung, die zu dir passt.



📖 Teil einer Serie: Dieser Artikel ist Teil der Serie „Pensionsplanung – Überblick, Klarheit, konkrete Empfehlungen“. Zur Übersicht mit allen Kapiteln →





 




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